Die Genossenschaft bezweckt, ihren Mitgliedern bei unverschuldetem Verlust oder eingetretener Gebrauchsunfähigkeit von versicherten Pferden entstandene Schäden zu vergüten.
Die Genossenschaft kann Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignt sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.